Durch verkaufsoffene Sonntage lassen sich auf einfache, aber wirksame Weise alte Kunden neu beeindrucken und neue Kunden auch aus dem Umland dauerhaft gewinnen. Für Städte – gleich welcher Größe – ist das in Zeiten des rund um die Uhr erreichbaren Online-Handels elementar, denn es ist der Einzelhandel vor Ort, der die Stadt- und Stadtteilzentren vital erhält, der die Versorgung der Einwohner und Besucher sichert und über Steuern und Spenden zum Wohl der Stadt sowie zum Gemeinwohl beiträgt. Deswegen erscheint es auch nicht vermessen oder gar angriffslustig, wenn die Einzelhändler vor Ort fordern, ihre Ladentüren an vier Sonntagen pro Jahr öffnen zu dürfen – ohne komplizierte Antragsverfahren und ohne restriktive Anlassbezüge, die verkaufsoffene Sonntage in einigen Kommunen nahezu unmöglich machen. Gleichwohl diskutieren aber auch die Händler, ob eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten nicht sinnvoller ist in Zeiten des zunehmenden eCommerce, denn Sonntagsruhe hin oder her: Die Kunden shoppen auch am siebten Tag der Woche – zu Hause auf der Couch, unterwegs auf dem Smartphone und nebenan in den Niederlanden und Belgien

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Nordrhein-Westfalen Rheinland

Das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG) wurde 2017 novelliert und ist bereits in Kraft getreten.

In den einzelnen Regionen ist der Handelsverband Nordrhein-Westfalen – Rheinland intensiv in die Abstimmungsprozesse zur Terminfindung und Antragsstellung für Sonntagsöffnungen eingebunden.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Informationen zum LÖG NRW beziehungsweise auch zum Austausch über die Praktikabilität des novellierten Gesetzes zur Verfügung.

Mehr Informationen zum Thema Ladenöffnung:

Verkaufsoffene Sonntage in den einzelnen Regionen und Ansprechpartner für Abstimmungsprozesse
Termine und Ansprechpartner in den HVR-Regionen

Innenstadtentwicklung und -marketing:
Stadtmarketing

Informationen rund um Ansiedlung und Planung:
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