Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni 2024 mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) zu einer effizienteren und transparenteren Gestaltung der europäischen Rechtsetzung. Die informelle Abkürzung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens durch das sogenannte Trilogverfahren darf laut HDE nicht länger die Regel sein. Zudem sollten Interessengruppen auch im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens Möglichkeiten zur Einbringung gegeben werden, nicht nur zu Beginn.
„Die vergangenen fünf Jahre waren geprägt von einem teils unkoordinierten regulativen Tsunami. Künftig muss die EU-Gesetzgebung deutlich effizienter und abgestimmter erfolgen“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik. Fast 90 Prozent der EU-Gesetzgebungsakte in der Legislaturperiode von 2014 bis 2019 seien durch informelle Triloge verhandelt worden. Dieses Verfahren trage zwar zu einer schnelleren Verabschiedung von Rechtsakten bei, gewährleiste aber nicht das erforderliche Maß an Transparenz und Gründlichkeit. Das zeige sich insbesondere bei komplexen Gesetzgebungsverfahren, wie sie in den vergangenen Jahren im Rahmen des Green Deal verhandelt wurden. „Die Qualität der Gesetzgebung leidet, wenn das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und die transparente Einbindung unterschiedlicher Interessengruppen nicht eingehalten wird“, so Gerstein weiter. Triloge dürften nur stattfinden, wenn unbedingt nötig. Im Sinne einer faktengestützten Rechtsetzung sollten alle Interessengruppen zudem nicht nur zu Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens Stellung beziehen können, da häufig noch im Laufe des Verfahrens substanzielle Änderungen eingearbeitet werden.
Kritisch bewertet der HDE, dass sich die Europäische Kommission zunehmend über die Empfehlungen ihres eigenen Ausschusses für Regulierungskontrolle (RSB) hinwegsetzt. „Das führt zu inkohärenter Gesetzgebung, die im weiteren Verfahren aufwendig korrigiert werden muss“, betont Gerstein. Die Europäische Kommission müsse ihr RSB wieder aufwerten. Laufende Gesetzgebung sollte zudem einer dynamischen Folgenabschätzung unterzogen werden, hierzu gebe der kürzlich veröffentlichte Letta-Bericht zum Binnenmarkt wichtige Impulse. „Sinnvoll wäre es, jede neue Gesetzgebung künftig einen routinemäßigen Wettbewerbscheck durchlaufen zu lassen“, so Gerstein. Eines der entscheidenden Instrumente für effizientere Rechtsetzung sei weiterhin der Bürokratieabbau.
Quelle: HDE