Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen im Europäischen Parlament und die erzielte Einigung im Rat der Europäischen Union bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer verhältnismäßigen EU-Regulierung bei künstlicher Intelligenz (KI).
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung für Vorschriften für KI vorgestellt. Dieser hat unter anderem zum Ziel, KI-Systeme durch einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen zu klassifizieren und je nach Risiko mit bestimmten Anforderungen und Vorgaben zu belegen. Dabei verfolgt die EU-Kommission einen risikobasierten Ansatz. Der HDE sieht in dem Vorschlag für eine einheitliche Regulierung von KI das Potenzial zur Schaffung eines sicheren und verständlichen Rechtsrahmens in der EU. Gleichzeitig warnt der Verband davor, die Innovations- und Entwicklungskraft im europäischen Binnenmarkt durch eine mögliche Überregulierung auszubremsen. Nun einigte sich in der vergangenen Woche der Rat der Europäischen Union auf seine Ausrichtung zu dem Vorschlag und nahm dabei unter anderem eine veränderte Definition für KI in seinen Text auf.
„Das Verständnis von KI klarer zu definieren, war ein wichtiger Schritt. Autonomie und maschinelles Lernverhalten als zentrale Elemente der Begriffsdefinition anzuführen, ermöglicht eine deutlichere Abgrenzung von einfacher Software“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Diese Änderung begrüße der HDE sowie auch die neu geschaffene Möglichkeit, dass sich Interessenträger im KI-Ausschuss einbringen können. Kritisch zu bewerten sei in der Ausrichtung des Rates allerdings die Kategorisierung von Hochrisiko-KI-Systemen. „Hier besteht die Gefahr einer Überregulierung. Zwar wurde im Bereich der Hochrisiko-KI-Systeme an einer differenzierteren Klassifizierung angesetzt. Doch die Vorgaben bleiben zu weit gefasst. Eine klare Systematik fehlt“, so Tromp weiter. Dass zudem KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck in den Text aufgenommen wurden, die so nicht im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen waren, steht nach Auffassung des HDE im Widerspruch zum ursprünglich verfolgten risikobasierten Ansatz und wird vom Verband abgelehnt.
Da nun die Ausrichtung des Rates der Europäischen Union vorliegt, rücken die Diskussionen im Europäischen Parlament zum Thema KI noch mehr in den Fokus. Aus Sicht des HDE bedarf es einer Regulierung mit Augenmaß, die eine eindeutige Definition von KI und Risikodefinitionen beinhaltet, Doppelregulierung vermeidet und Verhältnismäßigkeit sicherstellt. „KI-Produkte, die keine Persönlichkeitsrechte berühren, sollten von der kommenden Regulierung vollständig ausgenommen werden“, betont Tromp. Als Hochrisiko-KI-System dürfe nur KI gelten, die auch tatsächlich ein erhebliches und verstärktes Risiko für die Gesundheit, die Sicherheit oder ein nicht leicht umkehrbares Risiko für die Grundrechte darstelle. „Vom Produkt-Scanning mittels Computervision bis hin zur Optimierung von Warendisposition und Logistiktouren wird KI im Handel bereits vielfältig eingesetzt, ohne Persönlichkeitsrechte zu berühren“, so Tromp weiter. Es bestehe keine Notwendigkeit, hier regulatorisch einzugreifen. Neue Anforderungen und Vorgaben durch eine zusätzliche KI-Regulierung hätten nicht nur zusätzlichen Aufwand und erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zur Folge, sondern hemmten langfristig Innovationen.
Aus Sicht des HDE ist in den schon laufenden und noch bevorstehenden Verhandlungen im Europäischen Parlament die Festlegung einer klaren Definition für KI und Hochrisiko-KI-Systeme eine der wichtigsten Aufgaben. Die Begriffe dürften nicht verwässert werden. „Das Hauptaugenmerk des Europäischen Parlaments sollte darauf liegen, den risikobasierten Ansatz der EU-Kommission weiterzutragen. Über eine verhältnismäßige Regulierung kann das Parlament dazu beitragen, die Innovationskraft im Bereich KI in der EU zu stärken“, so Tromp.