Angesichts aktueller Diskussionen über ein Verbot von Zahlungen mit Bargeld über 10.000 Euro spricht sich der Handelsverband Deutschland (HDE) gegen die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze aus.
„Pauschal eine Zahlung mit Bargeld über 10.000 Euro zu verbieten, kommt einer weiteren Stigmatisierung des Bargeldes gleich und setzt ein falsches Zeichen“, so HDE-Zahlungsverkehrsexperte Ulrich Binnebößel. Bargeld sei ohnehin auf dem Rückzug. Eine pauschale Obergrenze für Barzahlungen würde das Zahlungsmittel Bargeld pauschal kriminalisieren.
Der HDE unterstütze den Ansatz zielführender Maßnahmen zur Verhinderung und Aufklärung von illegalen Aktivitäten vollumfänglich, insbesondere mit Blick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. „Allerdings müssen Maßnahmen zielgerichtet etwa in betroffenen Branchen erfolgen und müssen vorab auf ihre Wirksamkeit überprüft werden“, so Binnebößel und betont: „Pauschale Verweise auf die Handhabung in anderen Ländern helfen nicht weiter.“
Zudem sehe das bestehende Geldwäschegesetz bereits heute umfangreiche Vorgaben vor, die dem Ziel der Geldwäscheprävention dienten. So müssten bei Barzahlungen über 10.000 Euro besondere Sorgfaltspflichten berücksichtigt werden. Hierzu zählt die Feststellung der Identität des Vertragspartners, die Einholung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten und eine Meldepflicht bei Verdacht auf eine vorliegende Straftat.
Nach Einschätzung des HDE muss die Wirksamkeit einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro nach derzeitiger Informationslage angezweifelt werden. „Es bedarf daher zusätzlicher Analysen über die tatsächliche Wirksamkeit insbesondere im Güterhandel, bevor weitreichende und beschränkende Maßnahmen in diesem Sektor ergriffen werden. Sollte sich belastbar ein Handlungsbedarf ergeben, ist zudem eine europaweite Lösung notwendig“, so Binnebößel weiter. Der Einführung einer allgemeinen Bargeld-Obergrenze erteile der HDE eine Absage.