Angesichts der im Herbst bevorstehenden Diskussionen im EU-Ministerrat und in den zuständigen Ausschüssen im Europäischem Parlament über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-Datengesetz (Data Act) bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer praxisnahen Ausgestaltung des Gesetzes. Wichtig ist laut HDE, Räume für den Wettbewerb zu schaffen. Die aktuell im Data Act vorgesehenen Maßnahmen greifen nach Einschätzung des Verbandes zu stark in die unternehmerische Freiheit ein.

„Beim Data Act besteht Nachbesserungsbedarf. Die geplanten Regelungen sollten sich an dem orientieren, was technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig ist“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Sie müssten zudem mit Rechtsvorschriften wie der allgemeinen Datenschutzverordnung im Einklang stehen, da inhaltliche Überschneidungen bestünden. Der HDE unterstütze das Ziel, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern und mehr Fairness im digitalen Umfeld zu erreichen. Allerdings stellten die Maßnahmen im Data Act einen zu großen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar.

„Gesetzgeberische Eingriffe wie Datenzugangs- und Informationspflichten, Einschränkungen der Vertragsfreiheit und Anforderungen an die technische Ausgestaltung sind nur dann zu rechtfertigen, wenn es ohne diese Maßnahmen zu Marktverzerrungen kommen würde. Das ist im Einzelhandel jedoch nicht der Fall“, betont Tromp. Die bisherige Praxis habe deutlich gezeigt, dass die beteiligten Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit ein für alle Seiten faires und wirtschaftlich sinnvolles Verhandlungsergebnis finden könnten. „Die im Data Act vorgeschlagenen Regelungen sind für den Einzelhandel weder notwendig noch zielführend“, so Tromp weiter. Zu begrüßen seien hingegen die in dem Vorschlag der EU-Kommission getroffenen Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Nach Einschätzung des HDE besteht die Gefahr, dass die im Data Act enthaltenen Regelungsansätze gut funktionierende Datenbeziehungen belasten und innovative Unternehmen verunsichern. „Wird Unternehmen vorgeschrieben, wann und wie sie Daten weitergeben oder wiederverwenden sollen, kann das Markttrends hin zu gemeinsamer Datennutzung und datengesteuerter Innovation im Keim ersticken“, so Tromp. Es brauche keine neuen Zwänge, sondern Räume für den Wettbewerb. Hinzu komme, dass die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Schutzmechanismen für Geschäftsgeheimnisse in ihrer derzeit ausgestalteten Form nicht ausreichend seien. Es mangele bei diesen in der Praxis an Durchsetzbarkeit.

Die Europäische Kommission hatte am 23. Februar 2022 einen umfassenden Vorschlag für ein EU-Datengesetz vorgelegt. Ziel des Data Act ist demnach, für Fairness im digitalen Umfeld zu sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen zu eröffnen, Daten für alle zugänglicher zu machen und somit Maßnahmen zur Schaffung einer gerechten Datenwirtschaft zu implementieren. Geregelt werden soll beispielsweise, wer die in den Wirtschaftssektoren in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff auf sie hat. Ohne Änderung der geltenden Datenschutzvorschriften soll mit dem Data Act ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Recht auf Zugang zu Daten und Anreizen für Investitionen in Daten erreicht werden.

Die Stellungnahme des HDE zum Kommissionsvorschlag finden Sie unter https://bit.ly/3wJGyO6.

Quelle: HDE