Das Land NRW baut Förderprogramm für emissionsarme Mobilität weiter aus. Dabei wird die Förderung der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen um drei weitere Bereiche ergänzt: Das Land unterstützt nun auch den Kauf von Elektrolastenrädern, professionelle Beratungen zur Umsetzung von emissionsarmen Mobilitätslösungen in Unternehmen sowie das Leasing von E-Fahrzeugen in Kommunen. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Um die Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zu unterstützen, möchten wir eine besonders große Zielgruppe mit unseren stark nachgefragten Förderprogrammen erreichen. Mit der weiter ausgebauten Förderung setzen wir zusätzliche Anreize für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen, auf klimaschonende elektrische Antriebe umzusteigen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Schadstoffemissionen in unseren Städten.“
Konkret erhalten Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf eines Elektrolastenrads bis zu 30 Prozent des Kaufpreises dazu, für Kommunen sind sogar 60 Prozent der Anschaffungskosten förderfähig.
Vermieter von mehr als drei Wohneinheiten, Flottenbetreiber mit mehr als vier Fahrzeugen sowie Arbeitgeber mit mehr als vier Stellplätzen erhalten außerdem attraktive Zuschüsse vom Land. Lassen sie sich von Experten Konzepte erstellen, wie sie ihren Fuhrpark auf E-Fahrzeuge umstellen oder die Ladeinfrastruktur ausbauen können, zahlt das Land für diese Leistung einen Zuschuss von maximal 15.000 Euro.
Die dritte neue Förderung kommt Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugute, die Elektrofahrzeuge leasen möchten. Hier übernimmt das Land bis zu 40 Prozent, bei Brennstoffzellen-Fahrzeugen bis zu 60 Prozent des Neupreises, die als Anzahlung bei Beginn des Leasingvertrags geleistet werden.
Die aktuell verfügbaren Förderungen für Unternehmen im Überblick:
Umsetzungsberatung Elektromobilität: Gefördert werden maximal 50 Prozent der Kosten (maximal 15.000 Euro).
Anschaffung von Elektrolastenrädern: bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 2.100 Euro)
Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine Wallbox (maximal 1.000 Euro); für eine Ladesäule (maximal 3.000 Euro pro Ladepunkt).
Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Ladesäulen für Handwerker und Unternehmen. Bis zu 50 Prozent der Ausgaben (maximal 5.000 Euro je Ladepunkt).
Zur Pressemitteilung des Landes: https://bit.ly/2C3jRJo ■
und alles rund um Elektromobilität in NRW: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/ ■