Die Wirtschaftsförderung Kreis Mettmann und der Handelsverband NRW-Rheinland laden zum kostenfreien Webinar „Was müssen Betreibende von Websites und Online-Shops jetzt wissen? – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“ ein.
Am 16. Juni 2025 um 18:00 Uhr werden die Chancen und Risiken des BFSG für Betreibende von Websites und Online-Shops erläutert.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 27. Juni 2025 in Kraft und soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Barrierefreiheit stärken. Die Veranstalter informieren über die Vorgaben und Risiken von Abmahnungen, die mit dem Gesetz verbunden sind.
Das Webinar richtet sich an alle Betreibenden von Websites und Online-Shops, die sich über die Anforderungen und Auswirkungen des BFSG informieren möchten. Die ExpertInnen werden auf die wichtigsten Aspekte des Gesetzes eingehen und Antworten auf Fragen wie „Was bedeutet das BFSG für mein Unternehmen?“ und „Wie kann ich mein Online-Angebot barrierefrei gestalten?“ geben.
Die Anmeldung zum Webinar ist bis zum 13. Juni 2025 unter www.t1p.de/bfsg-kreis-mettmann möglich.
Bei Fragen und für weitere Informationen steht Digitalcoach Jasmin Eitner (Tel.: 0173/4616110, Mail: eitner@hv-nrw.de) gerne zur Verfügung.
Info
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen – Rheinland (HVR) vertritt die Interessen von 2.500 Mitgliedern mit mehr als 5.000 Betriebsstätten. Die repräsentierten Unternehmen erwirtschaften ca. 23 Milliarden Euro Umsatz im Jahr und beschäftigen fast 140.000 Menschen. Von der juristischen und betriebswirtschaftlichen Beratung über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur gezielten Interessenvertretung auf diversen politischen Ebenen bietet der HVR ein breites Portfolio an Leistungen und Kompetenzen.
Mehr Informationen dazu auch: www.rheinland.hv-nrw.de
