IHK und HVR fordern Berücksichtigung der Auswirkungen des Outlet-Centers und weiter eine gute Erreichbarkeit für Kundinnen und Kunden

Die Bergische IHK und der Handelsverband NRW-Rheinland (HVR) unterstützen grundsätzlich die Absicht der Stadt Remscheid, die Aufenthaltsqualität auf der Kölner Straße zu verbessern. Die Verwaltung hat drei Varianten für einen Umbau der Straße vorgelegt: Die erste sieht einen Erhalt des Zweirichtungsverkehrs vor, die zwei anderen unterschiedlich lange Einbahnstraßenlösungen. Alle Varianten sehen einen Kreisverkehr an der bisherigen Kreuzung Kölner Straße/Poststraße vor. „Die Neugestaltung der Kölner Straße und die eventuelle Änderung der Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung sollten aber nicht als isolierte Maßnahmen geplant werden. Sie sollten eingebettet sein in eine großräumigere Betrachtungsweise und insbesondere die Auswirkungen des in Planung befindlichen Outlet-Centers mitberücksichtigen“, fordert IHK-Vizepräsidentin Bärbel Beck, gleichzeitig auch Regionalvorsitzende und Mitglied des Gesamtvorstands des HVR.

„Eingriffe in den Verkehrsfluss einer Stadt sollten niemals isoliert betrachtet werden“, ergänzt Thomas Wängler, Geschäftsführer und Verkehrsexperte der Bergischen IHK. Das gelte erst recht angesichts des Outlet-Centers, das die bisherigen Verkehrsströme und Wegebeziehungen deutlich verändern werde. „Die Planungen für die Kölner Straße sowie für die Altstadt und das Outlet-Centersollten deshalb aufeinander abgestimmt erfolgen, bestenfalls auf der Basis eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts. Erst dann sollten bauliche Veränderungen festgelegt werden.“

„Bei allen Maßnahmen sollte immer gewährleistet sein, dass Besucher die Erreichbarkeit der örtlichen Unternehmen weiter als gut empfinden. Dazu gehören auch ausreichende Parkmöglichkeiten“, macht HVR-Geschäftsführer Björn Musiol deutlich. In diesem Zusammenhang weisen IHK und HVR kritisch darauf hin, dass alle Varianten eine deutliche Reduzierung der Parkflächen vorsehen.

Zudem halten sie es für falsch, dass die Stadt die betroffenen Unternehmen vor Ort erst nach einer Beschlussfassung in die Planung miteinbeziehen will. „Damit würden die Betroffenen vor vollendete Tatsachen gestellt“, so Musiol abschließend.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Thomas Wängler
T. 0202 2490-105, F. 0202 2490-119
t.waengler[at]bergische.ihk.de

Björn Musiol
T. 0211 49806-37, F. 0211 49806-20
musiol[at]hv-nrw.de

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