Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der letzten Novelle des ElektroG plant das Bundesumweltministerium mit der Novelle des Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erneut weitere Belastungen für den Lebensmitteleinzelhandel bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten mit dem Ziel, die Rückgabequoten deutlich zu steigern.
So sollen künftig Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 50 cm statt bisher bis zu 25 cm zurückgenommen werden und die Informationspflichten für die Unternehmen deutlich ausgebaut werden. Einheitliche Logos und Infotafeln am Haupteingang, ergänzt durch Informationen am direkten Verkaufsort im Markt sollen die Verbraucher auf die Rückgebemöglichkeiten hinweisen. „Statt die hierzulande ansässigen Handelsunternehmen mit immer weitreichenderen Rücknahmepflichten zu konfrontieren und zu belasten, sollte dringend eine klare Durchsetzung der bestehenden Regeln für alle Marktteilnehmer erfolgen. Asiatische Plattformen fluten den europäischen und deutschen Markt mit Elektrokleingeräten, ohne dass die Behörden entsprechende Rückgabemöglichkeiten bei diesen Anbietern sicherstellen. Und auch die Hersteller sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorger spielen bei den Überlegungen der Umweltministerin keine Rolle. Das ist ein Irrweg“, so die HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit und Europapolitik, Antje Gerstein.
Um eine nachhaltige und aussagekräftige Rückgabequote zu erreichen, fordert der HDE die Evaluierung und Anpassung des veralteten Verfahrens zur Quotenberechnung auf europäischer Ebene. Hierin sieht der Verband den Schlüssel, um die festgesetzten Quoten auch tatsächlich erreichen zu können. Gerstein: „Die jetzt geplanten zusätzlichen Belastungen für den Handel sind nicht geeignet, um eine signifikante Quotensteigerung zu erreichen und die Rücknahmemengen deutlich zu steigern. Vielmehr wird der Handel mit den Maßnahmen aus der Gesetzesnovelle erneut überproportional belastet und in die Pflicht genommen, während die tatsächlichen Ursachen der stetigen Nichterfüllung der Rücknahme-Quote nicht angegangen werden.“ Die Ausweitung der Kantenlängen sowie die zusätzlichen Informationspflichten führten zu weiteren immensen finanziellen, prozessualen und logistischen Herausforderungen für den Handel, obwohl bereits die letzte Novelle und deren Änderungen nicht den gewünschten Effekt in Bezug auf die Steigerung der Rückgabemengen hatten.
Quelle: HDE