Im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Düsseldorf haben sich der Handelsverband NRW, die Industrie- und Handelskammer, das Forum Stadtmarketing, die Düsseldorf Tourismus GmbH sowie die Werbe- und Interessengemeinschaften darauf verständigt, dass ab Freitag, 10. Dezember als Prüfnachweis für Geimpfte und Genesene durch diese Armbändchen ausgeben werden. Diese Bändchen tragen die Aufschrift „Düsseldorfer Weihnachtsmarkt“, „Düsseldorf Arcaden“ oder „Forum Stadtmarketing: Safe in Düsseldorf“ und werden wechselseitig anerkannt. Das heißt, für den Besuch des Weihnachtsmarkts in der Innenstadt und für den Zutritt in ein Ladengeschäft ist nur eines der Bändchen erforderlich.

Die Armbändchen beschleunigen die Kontrolle und tragen so zur Vermeidung von Warteschlangen bei. Allerdings sind die Gewerbetreibenden gesetzlich verpflichtet, die Immunisierung in Stichproben zu kontrollieren. Auch besteht für sie keine Verpflichtung, das Bändchen zu akzeptieren.

Den Hintergrund bildet der § 4 Abs. Nr. 1 der Coronaschutzverordnung des Landes, wonach der Zutritt zu Ladengeschäften des Einzelhandels nur noch immunisierten, also gegen COVID-19 geimpften oder davon genesenen Menschen erlaubt ist. Ausgenommen von dieser sogenannten 2-G-Regel ist nur der Einzelhandel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Die Immunisierung der Kundinnen und Kunden ist vor dem Betreten der Geschäfte von den Gewerbetreibenden zu kontrollieren. Die Coronaschutzverordnung lässt allerdings zu, dass einmal kontrollierte Personen einen Prüfnachweis erhalten, der auch in anderen Geschäften als 2-G-Nachweis dient. Der Nachweis über Impfung oder Genesung sowie ein Ausweisdokument müssen dann regelmäßig nicht mehr vorgelegt werden.

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