Der Rat der Stadt Haan hat am 29.6.2021 die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung einstimmig beschlossen. Diese Förderung richtet sich ausschließlich an inhabergeführte Betriebe und Existenzgründungen im Bereich Einzelhandel.
Ziel der Förderung ist es, die Attraktivität der Haaner Innenstadt (inkl. Bahnhofstraße) sowie der Bahnstraße in Gruiten zu erhalten, die Vielfältigkeit des Angebots zu steigern, Leerstände zu reduzieren, innovative Konzepte in Haan zu etablieren sowie inhabergeführten Handel zu fördern. Mit der Zuwendung ist eine Unterstützung für Neuansiedlungen und Umsiedlungen geschaffen worden. Die Zuwendung wird in Form eines monatlichen Mietzuschusses sowie eines einmaligen Zuschusses zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten gewährt.
Anträge können ab dem 12.7.2021 bis zum 31.12.2022 eingereicht werden. Zu beachten sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung“. Jeder eingereichte Antrag wird anhand dieser „Richtlinien der Stadt Haan über Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung“ entschieden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.haan.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Wirtschaft/Einzelhandel/