Für den heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf eines Betriebsrätemodernisierungsgesetzes besteht nach Einschätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) keine Notwendigkeit.

Denn umfassende Rechte zur betrieblichen Mitbestimmung der Mitarbeiter sind bereits im Betriebsverfassungsgesetz enthalten.

„Das geplante Gesetz ist überflüssig. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit und Betriebsratswahlen ist in Deutschland schon heute ein Straftatbestand“, betont Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Auch das in dem Gesetzentwurf vorgesehene neue Mitbestimmungsrecht zur „Ausgestaltung mobiler Arbeit“ sei gerade in der aktuellen Situation scharf zu kritisieren. In Deutschland seien die Mitbestimmungsrechte umfassend im Betriebsverfassungsgesetz aufgelistet und zudem durch jahrelang gefestigte Rechtsprechung belastbar konkretisiert worden. Ein neues Mitbestimmungsrecht würde zu Rechtsunsicherheiten und damit auch zu erheblichen Verzögerungen führen. Das sei insbesondere unter Berücksichtigung der pandemiebedingt vielerorts angespannten Lage im Handel inakzeptabel. Besonders Handelsunternehmen aus dem Nichtlebensmittelbereich kämpften aufgrund des monatelangen Lockdowns um ihre wirtschaftliche Existenz.

„Zusätzliche Bürokratie und weitere unnötige Baustellen im Betriebsablauf durch neue Unsicherheiten sind das Letzte, was die durch den Lockdown massiv angeschlagenen Unternehmen jetzt brauchen“, so Haarke. Zudem regele der Gesetzentwurf einige durchaus wichtige Punkte leider nicht. So werde etwa die noch bis Mitte 2021 befristete und sinnvolle Ausnahmereglung zur virtuellen Betriebsratsarbeit nicht vollumfänglich entfristet. Laut Gesetzentwurf sollen Präsenzsitzungen Vorrang haben. Zudem wird eine Durchführung elektronischer Betriebsratswahlen im Entwurf nicht aufgegriffen.

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