Der Bundesrat hat in dieser Woche die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht dabei Licht und Schatten.

So wurden die Verschärfungen der Missbrauchsaufsicht nach Ansicht des HDE übereilt auf den Weg gebracht. „Schon 2017 wurden mit Rücksicht auf die Digitalisierung kartellrechtliche Anpassungen im GWB vorgenommen. Praxiserfahrungen zur Wirksamkeit der letzten Änderungen können nach nur drei Jahren noch nicht vorliegen“, erläutert Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Es bestehe daher die Gefahr, dass die aktuellen Änderungen zu einer Überregulierung und unverhältnismäßigen Einschränkung der Vertragsgestaltungsfreiheit führten. Dies sei besonders problematisch, weil die neuen Regeln zwar die Unternehmen der Digitalwirtschaft im Fokus hätten, mindestens mittelbare Auswirkungen auch für klassische Wirtschaftsbereiche aber nicht ausgeschlossen werden könnten. „Zumindest eine klare Beschränkung des Anwendungsbereichs auf reine Digitalunternehmen ohne physische Infrastruktur wäre erforderlich gewesen, um Kollateralschäden zu vermeiden“, stellt Schröder klar.

Positiv bewertet der HDE hingegen die Lockerungen im Bereich der Fusionskontrolle. Wie vom HDE empfohlen, wurden im parlamentarischen Verfahren die Schwellenwerte für die Fusionskontrolle angehoben. „Wir begrüßen die Entscheidung der Parlamentarier, die sich von dem zurückhaltenden Vorschlag der Bundesregierung verabschiedet und die zweite Inlandsumsatzschwelle in einem mutigen Schritt auf 17,5 Millionen Euro angehoben haben. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung des Bundeskartellamts und ermöglicht dort eine effizientere Arbeit“, so Schröder. Zudem werde der bürokratische Aufwand für die an Fusionen beteiligten Unternehmen in vielen Fällen verringert. Das vereinfache Fusionen kleinerer Unternehmen und spare unnötige Kosten.

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