Anlässlich des vorliegenden Regierungsentwurfs zur EEG-Novelle 2021 warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einem Rückgang der Investitionen in gewerbliche Solardächer.
Der HDE fordert, auf den geplanten Systemwechsel zu Ausschreibungen bei der Photovoltaik-Stromförderung zu verzichten und bürokratische Hürden bei der Nutzung von selbsterzeugtem Strom abzubauen. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass sich der Schwellenwert für die Ausschreibung nicht auf die selbst genutzte Strommenge beziehen sollte, sondern nur auf den weitergeleiteten Strom. „Dieser Vorschlag geht in die richtige Richtung. Das ist ein bedeutender Anreiz für die Eigenversorgung“, so Antje Gerstein, Geschäftsführerin Nachhaltigkeit beim HDE. Gleiches gelte auch für die Direktleitung, also die Weiterleitung von Strom aus erneuerbaren Energien an Dritte ohne Nutzung des allgemeinen Stromnetzes. Diese soll der Eigenversorgung gleichgestellt werden. „Die Auflösung der Personenidentität von Stromerzeuger und Stromverbraucher würde den bürokratischen Aufwand stark verringern und viele Einzelhändler erheblich entlasten“, so Gerstein weiter. Dadurch würden viele Hemmnisse abgebaut, die den Einzelhandel bislang vor Investitionen in große Photovoltaik-Stromanlagen auf seinen Dächern abschrecken.
Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen größere neue Solardächer künftig nur noch dann eine Förderung erhalten, wenn sie zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Der anteilige Eigenverbrauch des selbsterzeugten Photovoltaik-Stroms soll indes gesetzlich unterbunden werden. Allerdings ist der Eigenverbrauch für viele Unternehmer die Motivation für eine Investition in eine Solaranlage. Aktuell sind Strommengen nur dann umlageprivilegiert, wenn Stromerzeuger und Stromverbraucher personenidentisch sind. Nach dem Vorschlag des Bundesrates könnte auch der eigenständige Bäcker in einem Supermarkt von der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Marktes profitieren.