Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht vor der morgigen Verbändeanhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft keinen Regulierungsbedarf für die Vertragsbeziehungen in der Lebensmittellieferkette.

„Die bestehenden Regelungen für Vertragsbeziehungen zwischen Lieferanten und Händlern sind völlig ausreichend, um ein faires Miteinander in der Marktwirtschaft sicherzustellen. Der Handel hat dabei stets ein vitales Interesse an stabilen Lieferbeziehungen“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Überbordende Regulierung berge die Gefahr von Wettbewerbsbeschränkungen und daraus resultierenden Effizienzverlusten, die im Ergebnis zu tendenziell steigenden Verbraucherpreisen führen können.

Bei der jetzt anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht appelliert der HDE deshalb an das Augenmaß der Politik: „Es muss jetzt darum gehen, die Vorgaben der EU eins zu eins umzusetzen. Ein Draufsatteln darf es nicht geben. Ansonsten drohen unverhältnismäßige Einschränkungen der Vertragsfreiheit“, so Sanktjohanser. Entsprechend positiv bewertet der HDE, dass der Gesetzesentwurf den Anwendungsbereich für die Regelung entsprechend den europäischen Vorgaben übernimmt. So sei sichergestellt, dass internationale Großunternehmen der Industrie nicht im Schatten des neuen Gesetzes ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Einzelhandel unverhältnismäßig verbessern könnten.

Trotz dieser grundsätzlich positiven Bewertung macht der HDE-Präsident aber auch auf wichtigen Nachbesserungsbedarf im Detail aufmerksam. Der Gesetzentwurf geht nämlich an einzelnen, aber sehr praxisrelevanten Stellen, über die Richtlinienvorgaben hinaus: „Hier drohen Effizienzverluste und unnötige Wettbewerbsbeschränkungen.“ Weiterhin bestehe im Hinblick auf einzelne Regelungen Klarstellungsbedarf, um für die Unternehmen Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine praktikable Umsetzung zu ermöglichen.

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