Eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hat die Landeshauptstadt Düsseldorf am 30. März erlassen. Darin enthalten ist eine Bestimmung zur Eindämmung von „Hamsterkäufen“.
Zur Konkretisierung der Abgabemengen im Einzelhandel heißt es: „Irrationale Erwägungen von Kundinnen und Kunden haben in Bezug auf bestimmte Produkte und Produktgruppen zu so genannten Hamsterkäufen geführt“. Dies beeinträchtige einen geordneten und hygienisch einwandfreien Betrieb der Läden, auch im Hinblick darauf, dass Schutzabstände unter den Einkaufenden nicht eingehalten würden. „Den daraus resultierenden Gesundheitsgefährdungen haben die Leiterinnen und Leiter dieser Betriebe durch eine Beschränkung auf haushaltsübliche Abgabemengen entgegenzuwirken.“

Hinweis: Aus dem Ordnungsamt wurde hierzu die Empfehlung ausgesprochen, neben entsprechenden Aushängen auch explizite Anweisungen an das Personal (insbesondere an der Kasse und im Sicherheitsdienst) zu erteilen. Dazu zählen sollte der Hinweis, im Zweifelsfalle den Marktleiter hinzuzuziehen.
Diese Allgmeinverfügung finden Sie hier und im Internet unter www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.

Die Allgemeinverfügungen vom 11., 17. und 18. März werden zur Vereinheitlichung der Regelungen aufgehoben. Sie sind in der Coronaschutzverordnung, mit der die Landesregierung am 22. März Vorkehrungen zur Eindämmung der Pandemie getroffen hat, aufgegangen.