Der Handelsverband Deutschland (HDE) empfiehlt den Händlern, die Kurzarbeit einführen müssen, darüber Einigkeit mit ihrem Betriebsrat oder ihren Mitarbeitern zu erzielen. Viele Händler, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Not geratenen sind, haben dazu bereits pragmatische betriebliche Einigungen erzielt. Der HDE begrüßt es dabei, dass viele betroffene Einzelhändler auch bereits Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter vorgesehen haben – und das, obwohl sie durch Betriebsschließungen und Umsatzeinbrüche in eine prekäre finanzielle Lage geraten sind.

„Es ist sehr lobenswert, dass die betroffenen Unternehmen genau abwägen, ob und wenn ja in welcher Höhe sie sich diese Zuschüsse leisten können, ohne den Bestand ihres Unternehmens und damit auch die Arbeitsplätze insgesamt massiv zu gefährden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wollte man eine tarifliche Regelung über alles, müsste eine „Null-Zuschuss-Lösung“ unbedingt möglich bleiben, bevor Zuschüsse bei tarifgebundenen Arbeitgebern zum Brandbeschleuniger einer drohenden Zahlungsunfähigkeit werden. Aufgrund dieses Befundes hat der Tarifpolitische Ausschuss des HDE sich nach erneuter Abwägung entschlossen, auf Bundesebene keine Tarifverhandlungen zu verbindlichen Arbeitgeberzuschüssen beim Kurzarbeitergeld aufzunehmen. „Die unbedingt erforderliche Flexibilität betrieblicher Regelungen darf nicht durch das Überkronen einer pauschalen – und für manche Unternehmen finanziell untragbaren – tariflichen Regelung versteinern“, so Genth weiter. Der HDE weist an dieser Stelle darauf hin, dass im Einzelhandel einmal verlorengegangener Umsatz – anders als im produzierenden Gewerbe – nicht mehr wieder eingeholt werden kann. Daher sei die finanzielle Ausgangslage deutlich kritischer als in vielen anderen Branchen. Mit den Ressourcen müsse umso vorsichtiger umgegangen werden.

Angesichts der Corona-Krise und der zum Teil dramatischen Situation vieler Einzelhändler, deren Geschäfte geschlossen bleiben müssen, fordert der HDE die Gewerkschaft stattdessen auf, ein tarifliches Rettungspaket zu schnüren. Kern dieses angestrebten „Arbeitsplatz-Rettungs- und Unternehmens-Nothilfe-Tarifvertrags“ soll die Möglichkeit sein, die für das Frühjahr im Einzelhandel vorgesehene Tariferhöhung bis maximal zum Jahresende zu verschieben, wenn dies dazu dient, konkret die Existenz des Unternehmens und die Arbeitsplätze zu retten. Wenn die Umstände es erlauben, könnte das so zeitweise eingesparte Geld auch für die am stärksten betroffenen Arbeitnehmergruppen im eigenen Unternehmen eingesetzt werden.