Die gestrige Ankündigung der Bundeskanzlerin, bis auf Güter des täglichen Bedarfs Einzelhandelsbetriebe zu schließen, bedarf in NRW einer Regelung der Landesregierung. Nach Rücksprache mit dem Corona-Krisenkoordinator aus dem NRW Gesundheitsministerium von soeben, dürfen wir Ihnen mitteilen, dass man dort derzeit an der Ausarbeitung des Erlasses arbeitet. Nach unserer Einschätzung (ohne Gewähr, es wird auf den Wortlaut des Erlasses ankommen) wird dann das Schließungsgebot ab morgen gelten. Wir werden unverzüglich informieren, sobald wir den Erlass vorliegen haben! Wir haben u.a. angeregt, auch für vom Schließungsgebot erfasste Betriebe die Möglichkeit einzuräumen, in Form von Ausgabeschaltern o.ä. Möglichkeiten der Abgabe von telefonisch und/oder online bestellten Waren einzuräumen.

In Sachen Kurzarbeitergeld haben wir aus dem Bereich der Arbeitsagenturen gehört, dass die neuen Regelungen rückwirkend zum 1. März 2020 gelten sollen. Auch hier liegt noch nichts schriftliches vor!

Auf unserer Informationsseite zum Corona-Virus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie laufend aktualisierte Hinweise, Erlasse, Anträge uvm. Schauen Sie vorbei: hvnrw.hpserver.org/corona/

Handelsverband NRW