Ab Montag, 16. April 2020 gilt bis zum 19. April 2020 grundsätzlich ein Betretungsverbot für Schulen und Kindertagesstätten. Dort wird nur noch eine Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus systemrelevanten Branchen bereitgestellt. Die Einzelheiten hierzu sind in einem Erlass des NRW Gesundheitsministeriums geregelt. Auf Nachfrage wurde uns bestätigt, dass unter die in Ziff. 2 des Erlasses aufgeführten Einrichtungen zu „Lebensmittelversorgung“ ausdrücklich auch der Lebensmitteleinzelhandel zählt. Die Unentbehrlichkeit ist der jeweiligen Einrichtung durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers nachzuweisen.