Der Handelsverband Deutschland lehnt den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes eindeutig ab. Das Ziel des Gesetzentwurfes, ein Verbot von leichten Kunststofftragetaschen, geht deutlich über die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2015/720 hinaus. Die EU-RL 2015/720 sieht vor, dass bis zum Jahr 2025 weniger als 40 Kunststofftragetaschen pro Kopf und Jahr in den EU-Mitgliedsstaaten verbraucht werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, schlossen das Bundesumweltministerium und der Handelsverband Deutschland (HDE) im Jahr 2016 eine Vereinbarung zur Verringerung von Kunststofftragetaschen ab. Andere Verbände und rund 350 Handelsunternehmen folgten der Initiative und verpflichteten sich freiwillig, Kunststofftragetaschen nicht mehr kostenlos anzubieten. Wie das Monitoring der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) belegt, haben sich weitere bedeutende Unternehmen an der Initiative beteiligt, ohne formal der Vereinbarung zwischen HDE und BMU beizutreten.

Seit Inkrafttreten der Selbstverpflichtung des Handels wurden in Deutschland knapp zwei Drittel Tüten weniger konsumiert. Der Verbrauch sank von 5,6 Milliarden Kunststofftragetaschen im Jahr 2015 auf nur noch 1,9 Milliarden im Jahr 2018. Bei leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer betrug der Verbrauch pro Kopf im Jahr 2018 nur noch 20 Tüten, was der Hälfte der EU-Zielvorgabe für 2025 entspricht. Ein Komplettverbot von leichten Kunststofftragetaschen ist daher nicht nur unnötig, sondern auch aus Umweltgesichtspunkten gänzlich kontraproduktiv, da umweltfreundlichere Alternativen fehlen. Angesichts der Tatsache, dass Kunststofftüten weniger als 1% des Kunststoffabfalls in Deutschland ausmachen, ist ein Verbot reine Symbolpolitik und sollte zurückgenommen werden. Da Kunststofftragetaschen systembeteiligungspflichtig sind und in der gelben Tonne/ gelber Sack verwertet werden, sind sie – anders als der Gesetzentwurf vorgibt – kaum anfällig für Littering.

Dass trotz erfolgreicher Selbstverpflichtung des Handels ein gesetzliches Verbot droht, sieht der HDE als klaren Vertrags- und Vertrauensbruch. Das Verbot von Kunststofftragetaschen kommt gänzlich unerwartet. Nach Schätzung der GVM liegen über 200 Millionen leichte Kunststofftragetaschen in den Handelslägern. Grund dafür sind große Bestellmengen der Händler und der rückläufige Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen, weshalb vorhandene Bestände sich nur langsam auflösen. Zu kurze Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes würden insbesondere kleine und mittelständische Händler hart treffen. Eine Entsorgung der nicht verkauften Kunststofftragetaschen wäre nicht nur eine umweltpolitische Bankrotterklärung, sondern würde auch eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung der Händler bedeuten.

Sofern an dem Verbot festgehalten werden wird, plädiert der Handelsverband Deutschland daher für eine Übergangsfrist von mindestens 12 Monaten nach Verabschiedung des Gesetzes, um einen Abverkauf von Kunststofftragetaschen zu ermöglichen.

>>Quelle: HDE<<