Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute dem auf ein Verbot der Sonntagsöffnung am 1. Juli abzielenden Antrag der Gewerkschaft Verdi stattgegeben. Für den Handelsverband NRW – Rheinland (HVR) ist das eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Die Genehmigung zur Öffnung wurde räumlich begrenzt, zudem neben den geplanten Veranstaltungen an diesem Tag weitere Gründe aufgeführt, die das Gesetz für eine Genehmigung der Geschäftsöffnung benennt.

„Wir hatten uns vom neuen Ladenöffnungsgesetz der Landesregierung mehr Planungssicherheit versprochen. Das ist aktuell noch nicht erkennbar“, so Rainer Gallus, Geschäftsführer des HVR. „Erneut werden alle Vorbereitungen der Händler drei Tage vor der Veranstaltung zunichte gemacht“, so Gallus weiter.