„Das Engagement der Händler vor Ort und die gute Zusammenarbeit zwischen Interessengemeinschaft, Handelsverband und Stadt wurden belohnt: Der Versuch der Gewerkschaft ver.di, den verkaufsoffenen Sonntag am 04.03.2018 in Solingen-Ohligs zu verhindern ist in erster und zweiter Instanz kläglich gescheitert. Es zeichnet sich eben aus, wenn eine Stadtverwaltung die gute Vorarbeit der Händler vor Ort dann auch in die Tat umsetzt und eine gerichtsfeste Rechtsverordnung auf den Weg bringt,“ begrüßt Ralf Engel, Geschäftsführer des Handelsverbandes NRW Rheinland e.V. die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und des OVG NRW.
OVG NRW: Beeinträchtigung der gewerkschaftlichen Betätigung zweifelhaft
In Weiterführung der Entscheidung des VG Düsseldorf, die vom OVG NRW vollumfänglich bestätigt wird, ist für das OVG mangels entsprechenden Vortrages von ver.di fraglich, dass der ver.di aufgrund der streitigen Sonntagsöffnung konkrete Nachteile in deren gewerkschaftlicher Bestätigung entstünden. „Wir begrüßen diesen Hinweis ausdrücklich, denn damit wird erstmals höchstrichterlich die Frage gestellt, ob es Sinn und Zweck gewerkschaftlicher Betätigung sein kann, verkaufsoffene Sonntage zu verhindern. Wir sehen darin unsere Kritik bestätigt, dass es nicht Aufgabe von ver.di sein kann, im Konsens abgestimmte verkaufsoffene Sonntage zu verhindern und damit nachweislich Arbeitsplätze, insbesondere im inhabergeführten innerstädtischen Fachhandel, zu gefährden“, so Engel weiter.
Angebot an ver.di steht
„Wir bieten ver.di ausdrücklich an, sich dem Handelsverband anzuschließen und an den vielfältigen Projekten zur Erhaltung und Sicherung der Lebensqualität in unseren Innenstädten, nicht nur im Bergischen Städtedreieck, mitzuarbeiten. Ein erster Schritt hierzu muss die Abkehr ver.dis von der voreilig eingenommenen Protesthaltung sein“, meint der Geschäftsführer des Handelsverbandes abschließend.