Am 3. Dezember 2015 haben die Ministerpräsidenten der Länder den Entwurf zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Vorausgegangen war dem Änderungsvertrag eine Evaluierung des Rundfunkbeitrags, der am 1. Januar 2013 eingeführt wurde.

Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags werden seit 2013 die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haushalts- bzw. betriebsbezogen erhoben. Für Einzelhandelsunternehmen haben sich die Kosten seither im Schnitt verzwei- bis -dreifacht. Unternehmen mit mehreren Standorten berichten in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Filialen und Mitarbeiter vereinzelt von Kostensteigerungen um bis zu 1.900 Prozent. Grund hierfür ist, neben der Erhebung der Gebühr pro Betriebsstätte, die Berechnung des Beitrags pro Mitarbeiter – unabhängig davon, ob er in Voll- oder Teilzeit angestellt ist. Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) hat gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und weiteren Landesverbänden des Einzelhandels die überproportionale Belastung von Filialbetrieben von Anfang an kritisiert und zudem gefordert, dass die Berechnung des Rundfunkbeitrags anstatt pro Kopf nach Vollzeit-äquivalenten erfolgt.

Nach erfolgter Evaluierung des Rundfunkbeitrags haben die Ministerpräsidenten der Länder bereits Mitte Juni anlässlich ihrer Konferenz beschlossen, Anpassungen des bestehenden Rundfunkbeitragssystems vorzunehmen. In diesem Zusammenhang soll die Mitarbeiterzahl bei den Betriebsstätten künftig nach Vollzeitäquivalenten berechnet werden, um Betriebe mit vielen Teilzeitbeschäftigten zu entlasten. Ein entsprechender Entwurf zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 3. Dezember 2015 durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet. Der
Änderungsvertrag muss nun in den Landtagen ratifiziert werden. Inkrafttreten soll der Vertrag am 1. Oktober 2016.

Für den Handel ist die beschlossene Änderung zumindest ein Schritt in Richtung mehr Beitragsgerechtigkeit: „Wir begrüßen die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, dringend notwendige Justierungen am Rundfunkbeitrag vorzunehmen“, kommentiert Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen, die Unterzeichnung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Die Berechnung der Mitarbeiterzahl nach Vollzeitäquivalenten komme dem Handel, der mit vielfältigen Arbeitszeitmodellen flexibel auf die jeweiligen Lebensabschnitte seiner Mitarbeiter eingeht, zumindest ein Stück weit entgegen.