Das Jahr 2013 nähert sich mit großen Schritten seinem Ende. Traditionell werden in der Silvesternacht die Geister des alten Jahres mit Raketen und Böllern verjagt und das neue Jahr festlich begrüßt. Damit das Feuerwerk ein sicheres Vergnügen wird, sollten beim Kauf jedoch einige Dinge beachtet werden.

Vom 28. bis einschließlich 31. Dezember 2013 können in diesem Jahr Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel sowie anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II gekauft werden. Der Kauf und die Verwendung der Klasse II-Artikel ist ausschließlich Personen über 18 Jahren gestattet. Gezündet werden dürfen die Feuerwerkskörper nur am Silvester- und Neujahrstag, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen.

Beim Kauf des Feuerwerks sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Artikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-PI oder II – vierstellige Zahl) tragen. Zusätzlich können sie gemäß EG-Konformitätsnachweisverfahren mit einem  CE-Zeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet sein. Die BAM-Identifikationsnummer ist jedoch in jedem Fall zwingend und wird seit 2011 auch verstärkt kontrolliert. Feuerwerkskörper dürfen zudem nur dann verkauft werden, wenn sie in deutscher Sprache und leicht lesbar mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sind: Name des Herstellers/Importeurs, Bezeichnung des jeweiligen Stoffes/Gegenstandes, Herstellungsstätte. Feuerwerk der Klasse II muss zudem den Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten“ tragen.

Der Handelsverband NRW warnt ausdrücklich vor dem Kauf bei fliegenden Händlern. Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten: „Die Preise mögen verlockend sein, doch nur der Kauf im Einzelhandel garantiert den Verbrauchern, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind.“ Bei sachgerechtem Gebrauch sei dann die Gefahr von Unfällen aufgrund von Materialfehlern ausgeschlossen.

Mitgliedsunternehmen erhalten umfangreiche Informationen zum Verkauf von Feuerwerkskörpern für Einzelhändler bei ihrem jeweiligen Regionalverband.