Auch in diesem Jahr werden die Deutschen das neue Jahr mit Raketen und Böllern begrüßen. Bereits ab dem 28. Dezember beginnt der Verkauf der Feuerwerkskörper. Damit das Silvesterfeuerwerk in schöner Erinnerung bleibt, sind einige Dinge zu beachten.

Weil der 29. Dezember in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, dürfen im Zeitraum vom 28. bis einschließlich 31. Dezember 2012 Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel sowie anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II verkauft werden. Der Kauf und die Verwendung der Klasse II-Artikel ist ausschließlich Personen über 18 Jahren vorbehalten. Gezündet werden dürfen die Feuerwerkskörper ausschließlich am Silvester- und am Neujahrstag, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen.

Beim Kauf des Feuerwerks sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Artikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-PI oder II – vierstellige Zahl) tragen. Zusätzlich können sie gemäß EG-Konformitätsnachweisverfahren mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet sein. Die BAM-Identifikationsnummer ist jedoch in jedem Fall zwingend und wird seit 2011 auch verstärkt kontrolliert. Feuerwerkskörper dürfen zudem nur dann verkauft werden, wenn sie in deutscher Sprache und leicht lesbar mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sind: Name des Herstellers/Importeurs, Bezeichnung des jeweiligen Stoffes/Gegenstandes, Herstellungsstätte. Feuerwerk der Klasse II muss zudem den Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten“ tragen.

Der Handelsverband NRW warnt ausdrücklich vor dem Kauf bei fliegenden Händlern. Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten: „Die Preise mögen verlockend sein, doch nur der Kauf im Einzelhandel garantiert den Verbrauchern, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind.“ Bei sachgerechtem Gebrauch sei dann die Gefahr von Unfällen wegen Materialfehlern ausgeschlossen.