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Handelsverband NRW - Rheinland > Presse > Aktuelle Meldungen > LÖG NRW: Überbordende Bürokratie vermeiden!



LÖG NRW: Überbordende Bürokratie vermeiden!

24 Okt, 2012
Aktuelle Meldungen

Mit Spannung hat der Handelsverband NRW (HV NRW) den gestern veröffentlichten Kabinettsentwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) erwartet.

„Dass die Freigabe der Öffnungszeiten an den Werktagen unangetastet bleibt, freut uns natürlich“, kommentiert Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des HV NRW, den Kabinettsentwurf des Wirtschaftsministeriums. Im Vorfeld waren auch Einschränkungen der Öffnungszeiten an den Werktagen diskutiert wurden. Völlig unnötig – hatte der Handelsverband NRW schon damals erklärt, denn die Händler nutzen die Möglichkeiten des LÖG nur so, wie es wirtschaftlich sinnvoll ist und passen ihre Öffnungszeiten dementsprechend individuell an die Kundenbedürfnisse an.

Eingeschränkt werden soll aber, so sieht es der Kabinettsentwurf vor, künftig die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage. Nur noch maximal 13 Sonn- und Feiertagsöffnungen im Jahr sollen pro Kommune möglich sein. „Wir sehen hier durchaus eine Herausforderung in der Ausgestaltung dieser Vorgabe. Es muss auch weiterhin die Möglichkeit bestehen bleiben, dass sich kleine Stadtteile an solchen Tagen von Stadtzentren differenzieren können, anstatt mit ihnen in Konkurrenz zu treten“, mahnt Achten. Auch die Wiedereinführung des Anlassbezuges sieht der Hauptgeschäftsführer des NRW-Branchenverbandes kritisch: „Der geforderte Anlassbezug darf sich nicht zu einem bürokratischen Monster entwickeln!“

Blass bleibt der Kabinettsbeschluss jedoch hinsichtlich des in der Vergangenheit hitzig debattierten Verkaufs von Neuware auf sogenannten Trödelmärkten. Der Verband fordert deswegen dringend Nachbesserungen: „Wer den Sonntag schützen will, darf die Augen nicht vor dem massenhaften Verkauf von Neuware auf Trödelmärkten verschließen! Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, appelliert Achten an die Landesregierung.

Der Handelsverband NRW vertritt über 100.000 Einzelhandelsunternehmen jeglicher Betriebsgröße und -form. Mit einem jährlichen Umsatz von rund 93 Milliarden Euro ist der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ein wirtschaftliches Schwergewicht, mit über 750.000 Beschäftigten und Auszubildenden einer der wichtigsten Arbeitgeber und Nachwuchsförderer des Landes.

Mehr Informationen zum Thema:
Ladenöffnung



Themen:   EinzelhandelLadenöffnungsgesetzNRWSonntagsöffnung

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