Fördermittel für Betriebsberatungen nutzen

Häufig verzichten Unternehmen aus Kostengründen auf professionelle Beratung.

Schwächen bleiben unentdeckt und Potentiale werden nicht erkannt.

Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sponsert die Unternehmen und finanziert einen Teil der Beratungskosten.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für alle KMUs (kleine und mittelgroßen Unternehmen). Gefördert werden alle Unternehmen, auch die, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden. Allgemeine Beratungen konzeptioneller Art in Nordrhein-Westfalen werden mit 50 Prozent des Beratungshonorars gefördert.

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Voraussetzung für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung ist ein vorheriges Informationsgespräch mit einem Regionalpartner. Der Handelsverband NRW Rheinland e.V. ist einer dieser Regionalpartner.

Weitere Regionalpartner und Merkblätter mit Details zu den Beratungen und der Höhe der Fördersätze (regional unterschiedlich) finden Sie bei der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes.

Mehr Informationen:

Online-Portal der Leitstelle
www.leitstelle.org