Am 1. August 2017 tritt die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft und verpflichtet damit auch Einzelhändler zur Getrenntsammlung von Abfällen sowie zur Dokumentation. Informieren Sie sich mithilfe dieses Merkblattes über die Neuerungen und Konsequenzen der Gewerbeabfallverordnung, die unter anderem folgende Änderungen beinhaltet:

  • Die Getrennthaltungspflicht bei Gewerbeabfällen umschließt künftig auch Holz und Textilien.
  • Werden an einem Standort mindestens 90 Prozent der Abfälle getrennt gesammelt, darf der verbleibende Abfall gemischt gesammelt und einer energetischen Verwertung zugeführt werden. Um diese Ausnahme in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich gegenüber der zuständigen Behörde durch einen zertifizierten Sachverständigen diese Getrenntsammelquote bestätigen lassen.
  • Die Dokumentationsunterlagen sind auf Nachfrage der Abfallbehörde vorzulegen.

Laut dem HDE erarbeiten die lokalen Abfallbehörden momentan detaillierte Ausführungen zu den Änderungen und stellen diese auf ihren Webseiten zur Verfügung. Das Prüfen dieser Ausführungen ist empfehlenswert, da einige Aspekte der Gewerbeabfallverordnung von verschiedenen Abfallbehörden unterschiedlich ausgelegt werden können.