Rund 125 Millionen Euro werden die Deutschen 2015 nach einer Schätzung des EHI für Raketen und Böller ausgeben. Damit der Wechsel in das neue Jahr nicht nur schön aussieht, sondern auch sicher gelingt, sollten Verbraucher beim Kauf von Feuerwerksartikeln einige Dinge beachten: Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II sind in diesem Jahr ab Dienstag, 29. Dezember 2015 im Handel erhältlich. Der Kauf und die Verwendung dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich Personen über 18 Jahren gestattet. Gezündet werden darf das Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen.

Sicherheit ist sichtbar

Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) möchte die Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen, beim Kauf darauf zu achten, dass die Feuerwerksartikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-PI oder II – vierstellige Zahl) tragen. Zusätzlich können sie gemäß EG-Konformitätsnachweisverfahren mit einem CE-Zeichen und einer europäischen Registriernummer gekennzeichnet sein. Feuerwerkskörper dürfen zudem nur dann verkauft werden, wenn sie in deutscher Sprache und leicht lesbar mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sind: Name des Herstellers/Importeurs, Bezeichnung des jeweiligen Stoffes/Gegenstandes, Herstellungsstätte. Feuerwerk der Klasse II muss zudem den Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten“ tragen. Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.

Lieber sicher als billig kaufen

Der Handelsverband NRW warnt ausdrücklich vor dem Kauf bei fliegenden Händlern. Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten: „Die Preise mögen verlockend sein, doch nur der Kauf im Einzelhandel garantiert den Verbrauchern, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind.“ Bei sachgerechtem Gebrauch sei dann die Gefahr von Unfällen aufgrund von Materialfehlern ausgeschlossen.