Im Nachgang zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung am 16. Dezember zeigt der Handelsverband Deutschland (HDE) auf, dass der aktuelle Gesetzesvorschlag für neue Rechtsunsicherheiten sorgt: Kritisiert werden insbesondere die Punkte im Gesetzesvorschlag, nach denen Händler besondere Maßnahmen ergreifen müssen, um von der Störerhaftung ausgenommen zu sein. Es sei unklar, welche Sicherungsmaßnahmen als „angemessen“ gelten und wie Händler „unberechtigte“ Nutzer identifizieren sollten. Im Handel gäbe es keine unberechtigten Nutzer, da die WLAN-Nutzung allen Kunden offenstehe, betont der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Der Bundesrat habe einen guten Vorschlag vorgelegt, diese unklare Formulierung aufzulösen und eine praxisnahe Lösung zu schaffen. Die Händler bräuchten für den Einsatz von WLAN in ihren Geschäften Rechtssicherheit, stellt Tromp klar. In anderen Ländern seien WLAN-Angebote in den Läden längst üblich. Die weltweit einmalige Rechtslage in Deutschland behindere die Digitalisierung im Einzelhandel. Besonders kleine und mittelständische Händler würden aufgrund der rechtlichen Risiken davor zurückschrecken, WLAN-Angebote zu schaffen, so Tromp weiter . Fast die Hälfte (48 Prozent) gab dies bei einer HDE-Umfrage unter Einzelhändlern als Haupthinderungsgrund an.

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HDE-Stellungnahme zur WLAN-Störerhaftung