Die Nachricht, dass es in dieser Legislaturperiode kein neues Marktgesetz geben wird, ist beim Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) auf Unverständnis gestoßen. „Wir bedauern, dass diese wichtige Regelung zum Neuwarenverkauf auf Trödelmärkten offensichtlich einzig wegen politischen Unstimmigkeiten bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes vorerst gescheitert ist“, sagt Michael Radau, Präsident des HV NRW. Der Verband fordert, dass das Thema weiter oben auf der politischen Agenda steht. „Die derzeitige Praxis des Neuwarenverkaufs verursacht erhebliche Wettbewerbsverzerrungen. Unter freiem Himmel dürfen an Sonntagen ohne Beschränkungen Neuwaren verkauft werden, während dem stationären Einzelhandel lediglich unter hohen Auflagen gestattet wird, die Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr zu öffnen“, sagt Radau. Bemerkenswert sei, dass Trödelmärkte mit massivem Anteil an Neuwaren sogar an gesetzlichen Feiertagen geöffnet haben, an denen dem Handel per se die Ladenöffnung verwehrt wird – beispielsweise am 1. Mai oder am 2. Weihnachtstag.

Der Handelsverband NRW sieht die Landespolitiker gefordert, diese Ungleichbehandlung zwischen Einzelhändlern und Neuwarenverkäufern auf Trödelmärkten anzugehen. „Durch die nun auf Eis gelegte, jahrelange Gesetzgebungsprozedur ist wertvolle Zeit verstrichen“, sagt Radau. „Nun lautet das Ergebnis, dass der stationäre Handel vom Gesetzgeber weiterhin benachteiligt wird.“ Da es der Landesregierung nicht gelungen ist, über ein Marktgesetz gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen an Sonntagen zu schaffen, ist es nun umso wichtiger, die Hürde des Anlassbezuges bei Sonntagsöffnungen zu prüfen. Denn während Märkte ohne Begründungsnotwendigkeit an Sonntagen stattfinden dürfen, muss der Handel einen besonderen Anlass vorweisen, der je nach Kommune auch noch unterschiedlich definiert wird. Hinzu kommt, dass in zahlreichen NRW-Kommunen selbst die gesetzlich möglichen vier Sonntagsöffnungen nicht gestattet werden.