Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 18. Juni eine Anpassung am Rundfunkbeitragssystem beschlossen, die für die Handelsunternehmen durchaus positiv zu bewerten ist:

Künftig sollen Betriebe ihren Beitrag nicht mehr pro angestelltem Mitarbeiter entrichten, sondern bei der Ermittlung der Beiträge kann nun auch eine Berechnung nach Vollzeitäquivalenten zugrunde gelegt werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich für eine solche Änderung ausgesprochen. Die Beitragssprünge, von denen zahlreiche Unternehmen betroffen sind, könnten dadurch zukünftig zumindest abgemildert werden. Die Länder haben angekündigt, nun einen Staatsvertragsentwurf zu erarbeiten. Ziel ist die Unterzeichnung noch in diesem Jahr. Mit einem Inkrafttreten ist Anfang 2017 zu rechnen.