Nach der gestrigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Düsseldorfer Landtag mahnt der NRW-Einzelhandel die Landespolitik, in der Frage zur Regelung von Sonntagsöffnungen im Advent dringende Nachbesserungen vorzunehmen. Die Branche fordert zumindest zwei verkaufsoffene Sonntage im Advent, damit Innenstädte und Nebenzentren nicht per Gesetz in direkte Konkurrenz zueinander gedrängt werden.

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, zeigt sich enttäuscht darüber, dass in der Frage um die Ausgestaltung der Sonntagsöffnungen im Advent in der gestrigen Ausschusssitzung keine Einigung erzielt werden konnte: „Wir mahnen die Landespolitik an, den Gesetzesentwurf zur LÖG-Novelle in dieser Frage schnellstmöglich nachzubessern.“ In der im Dezember 2012 vorgestellten Novelle heißt es, dass künftig pro Jahr und Kommune lediglich 13 Termine für Sonntagsöffnungen zugelassen werden sollen. Geht es nach dem Willen der Verfasser, darf lediglich einer dieser Termine in der Adventszeit liegen. Doch die sogenannte 12+1-Regelung birgt reichlich Zündstoff, warnt Achten: „Per Gesetz werden hier die Händler in den Innenstädten und Nebenzentren in Konkurrenz zueinander gedrängt.“ Ein Wettbewerb, der aufgrund der Werbe- und Anziehungskraft der Innenstädte zu Lasten der Vielfalt, Attraktivität und Verkaufsaktivität in den Stadtteilen gehen würde.

Vor dem Hintergrund, dass aus der Landespolitik in den vergangenen Wochen klar signalisiert wurde, zwei Termine für Sonntagsöffnungen im Advent zu ermöglichen, drängt der NRW-Verbandschef nun auf die dringend erforderliche Nachbesserung. Achten: „Der Advent ist die für den Einzelhandel maßgebliche Saison. Knapp ein Fünftel des Jahresumsatzes wird in den Wochen vorm Fest gemacht. Es muss das Ziel der Politik sein, den stationären Handel in den Innenstädten und Nebenzentren zu stärken!“ Mit Blick auf den Wettbewerb aus dem Internet und den nahen Niederlanden dürfe die Politik nicht leichtfertig riskieren, dass ein Gesetz den drittgrößten Wirtschaftszweig und einen der wichtigsten Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen schwächt, warnt Achten eindringlich – zumal es ja weiterhin dabei bliebe, dass jedes Geschäft wie bisher maximal an einem Adventssonntag öffnen dürfe.

Der Handelsverband NRW plädiert als Vertreter von über 100.000 Einzelhandelsunternehmen für die Beibehaltung des gegenwärtig gültigen Ladenöffnungsgesetzes mit einer Freigabe der werktäglichen Öffnungszeiten und vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Betriebsstätte und Jahr. Die heiß diskutierten verkaufsoffenen Sonntage sind ein wichtiges Marketing-Instrument für den stationären Einzelhandel. Sie tragen dazu bei, dass sich die Händler vor Ort im Wettbewerb mit dem Internet und den nahen Niederlanden profilieren können, die lokale Vielfalt belebt, ihr Bekanntheitsgrad gesteigert wird und regionale Einzelhandelsstrukturen nachhaltig gestärkt werden.

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