Nach der Experten-Anhörung zur geplanten Novellierung der Ladenöffnungszeiten im Wirtschaftsauschuss des Landtags am Montag appelliert der Handelsverband NRW nochmals an die Politik, die geplante Gesetzesänderung mit Augenmaß auf den Weg zu bringen.

Im Dezember des letzten Jahres veröffentlichte das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen einen ersten Entwurf zur Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG).

Vor allem die laut Novelle geplante Reduzierung der maximal zulässigen Anzahl an Sonntagsöffnungen pro Jahr und Kommune auf zwölf plus einen Termin in der Adventszeit sorgen seitdem in der Einzelhandelsbranche für Aufruhr und Sorge. „Wir haben bereits bei Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs auf die Gefahren hingewiesen, die diese Regelung in sich birgt“, sagt Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW. „Wenn in der Adventszeit nur noch ein verkaufsoffener Sonntag pro Kommune zugelassen wird, geht das zulasten der Stadtteile“, warnt der NRW-Verbandschef deswegen eindringlich. Innenstädte und Stadtteile würden dann an einem Termin in Konkurrenz zueinander gedrängt. „Bei der Werbe- und Anziehungskraft der Innenstädte würde die Verkaufsaktivität in den Stadtteilen stark zurückgehen“, so Achten weiter. Die Landesregierung müsse sich fragen, ob sie es in Kauf nehmen kann, sämtliche Bemühungen für die Attraktivität der Stadtteilzentren durch einen solchen Gesetzesentwurf zu konterkarieren – vor allem mit Blick auf Aspekte der Nahversorgung, der demografischen Entwicklung und der hohen, meist ehrenamtlichen Eigeninitiative der lokalen Interessen- und Standortgemeinschaften.

Die geltende Regelung, dass pro Betriebsstätte an maximal vier Sonntagen im Jahr geöffnet werden darf, ist nach Ansicht des Verbandschefs ausreichend, um den Ausnahmecharakter der verkaufsoffenen Sonntage zu betonen. „Um die „Aushöhlung des Sonntagsschutzes“ zu unterbinden, wie es die Landesregierung beabsichtigt, bedarf es keiner willkürlich gewählten 12+1 Regelung, die zu Lasten der Attraktivität der Städte und Stadtteile geht“, betont Achten. So sieht er dringenden Klärungsbedarf vorrangig an anderer Stelle. Zum Beispiel bei der Fragestellung, wie der ausufernde Verkauf von Neuwaren auf Trödelmärkten eingedämmt werden könne. Konkrete Vorschläge, wie diesem Phänomen beizukommen sei, wären bereits vorgelegt worden. “Ein Blick ins Nachbarland Rheinland-Pfalz reicht hier schon aus“, so Achten weiter.

Die LÖG-Gesetzesnovelle soll nach dem Willen der Landesregierung noch im Frühsommer 2013 auf den Weg gebracht werden. Nach der Experten-Anhörung am Montag appelliert der Handelsverband NRW deswegen nochmals an die Landesregierung, etwaige Änderungen mit Augenmaß und Bedacht vorzunehmen.

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