Die Novelle zum Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG) will Sonntagsöffnungen im Advent auf einen Termin beschränken und gefährdet damit kleinere Städte und Stadtteile

Der am 13. Dezember 2012 erstmals in den NRW-Landtag eingebrachte Gesetzesentwurf zur Novellierung des gegenwärtig gültigen LÖG NRW zielt auf das Ende einer „Aushöhlung des Sonntagsschutzes“ ab. Wie bisher sollen die Einzelhändler ihre Betriebsstätten an maximal vier Sonntagen im Jahr öffnen dürfen, wobei die maximale Anzahl der Kalendertage mit Sonntagsöffnung pro Jahr und Kommune auf 13 begrenzt ist. Zusätzlich soll künftig nur noch ein Adventssonntag pro Kommune für einen verkaufsoffenen Sonntag zugelassen werde. Damit schießt der Gesetzesentwurf jedoch über das Ziel hinaus: „Wir halten die Beschränkung auf einen verkaufsoffenen Sonntag in der Adventszeit für einen gravierenden Eingriff in das Ladenöffnungsgesetz“, sagt Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW (HV NRW). Besonderheiten und Bedürfnisse des Miteinanders von Stadtzentren und Stadtteilen ignoriere der Gesetzesentwurf völlig. Achten: „Stadtzentren haben in den meisten Kommunen NRWs strukturelle Vorteile: Vom Besatz der Einzelhandelsunternehmen über die gastronomischen Einrichtungen bis hin zum – in der Weihnachtszeit überaus wichtigen – Adventsmarkt.“ Geht es nach dem Willen der Landesregierung, werden die Stadtteile mit der Beschränkung auf einen Adventssonntag in eine Konkurrenzsituation zu den Stadtzentren gedrängt. Eine kalenderbezogene Beschränkung der Adventstermine berge daher nicht nur hohes Konfliktpotenzial unter den Stadtteilen, warnt der NRW-Verbandschef, sie werde den Stadtteilen zudem die Grundlage entziehen, überhaupt gegenüber der Innenstadt zu bestehen. Zahlreiche Traditionsmärkte, die auf ein Zusammenspiel von Adventsmarkt und Sonntagsöffnung angewiesen sind, stünden damit genauso auf dem Spiel wie das hohe Maß an lokalem Engagement, einen stadtteilbezogenen Adventsmarkt zu etablieren. „Dadurch gehen wesentliche Impulse des Stadt(teil-)marketings und der Blick auf die verschiedenen Facetten einer Stadt völlig verloren“, warnt Achten.

Das gegenwärtig gültige LÖG beschränkt bereits bezogen auf die Verkaufsstelle die mögliche Öffnungszeit auf maximal einen Adventssonntag. Auch treffen bereits heute einzelne Kommunen im Advent besondere Regelungen für die Durchführung verkaufsoffener Sonntage. Die nun geplante Überregulierung schießt deswegen nach Ansicht des Branchenverbandes weit über das Ziel hinaus. “Um die „Aushöhlung des Sonntagsschutzes“ – wie es im Koalitionsvertrag heißt – zu unterbinden, bieten sich andere Stellschrauben an“, sagt Achten mit Blick auf die weiter ausbleibende Regulierung des Verkaufs von Neuwaren auf sonntäglichen Trödelmärkten.

Welche Bedeutung Adventsmärkte in Kombination mit Sonntagsöffnungen tatsächlich haben, zeigt sich aktuell in ganz NRW: Gerade kleinere Kommunen und Stadtteile entwickeln eine hohe Magnetkraft und die Händler nutzen ihre Chance, sich zu profilieren, wenn sie einmal nicht in Konkurrenz zu größeren Städten oder dem Stadtzentrum stehen. Auch die Kunden loben die verkaufsoffenen Sonntage. Für viele Familien bleibt nur das Wochenende zum gemeinsamen Einkaufsbummel und so genießen viele das vorweihnachtliche Flair, während sie gleichzeitig die Chance haben, sich in Ruhe inspirieren und beraten zu lassen, Einkäufe erledigen und dabeit oft ganze Kommunen und Stadtteile neu entdecken.

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