Zur aktuellen Diskussion im nordrhein-westfälischen Landtag über eine mögliche Einschränkung warnt der Handelsverband NRW vor möglichen negativen Beschäftigungseffekten für den Fall einer Beschränkung insbesondere bei den werktäglichen Öffnungszeiten.
„Wir haben die aktuellen Beschäftigungszahlen der Agentur für Arbeit für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel per Juni 2011 ausgewertet. Es ist seit Inkrafttreten des neuen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) eine Zunahme von 38.596 Arbeitsplätzen festzustellen. Hiervon entfallen 25.746 auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und nur 12.850 auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Maßgeblicher Treiber dieser Entwicklung ist der Lebensmitteleinzelhandel, der auch verstärkt Öffnungszeiten nach 20.00 Uhr anbietet“, erklärt Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW.
Widerlegt ist damit die von den Gegnern liberalisierter Ladenöffnungszeiten vorgetragene Behauptung, das neue LÖG habe sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vernichtet und die Zunahme geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse vorangetrieben.
„Es ist feststellbar, dass gerade im Lebensmitteleinzelhandel viele Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Wenn der Ladenschluss an Werktagen beschränkt wird, ist ein Absinken der Beschäftigung die logische Konsequenz“, so Achten weiter.
Der Handelsverband NRW sieht die nach dem LÖG bislang möglichen Ladenöffnungszeiten als unverzichtbar an, um auf geänderte Lebens- und Konsumgewohnheiten mit maßgeschneiderten Öffnungszeiten für die Kunden reagieren zu können.
+++Die Auswertung der Beschäftigtenstatistik für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel kann unter Kluth[@]hv-nrw.de gerne angefordert werden. +++

Mehr Informationen zum Thema:
Ladenöffnung